Aktuelles & Informationen

Gesetzesänderung zur Heizkostenabrechnung , Energieanteil für Warmwasser  

Seit 01.01.2009 ist die neue Heitzkostenverordnung ( HKVO ) in Kraft. Mit der Neufassung der HKVO muss laut $ 9 Abs. 2 ab 01.01.2014 derEnergieanteil für die Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmezähler gemessen werden. Dies betrifft alle sogenannten verbundenen Heizungsanlagen. Dies sind Heizungssysteme bei denen der Heizkessel mit dem Warmwasserbereiter verbunden ist, z.B. zentrale Warmwasser-Speicher und dezentrale Frischwasserstationen. Nachrüstpflicht besteht überall wo Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet werden mit zwei oder mehr Einheiten. Eine Ausnahme besteht nur bei Gebäuden mit zwei Wohneinheiten von denen eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
(Text WDV/Molline)

Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung  

Vorteile der professionellen Ausführung durch Fachbetriebe.

Seit Januar 2009 werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohnraum und Grundstück steuerlich noch weiter begünstigt.

Die Absetzbarkeit gilt nicht nur für regelmäßige, einfache Verrichtungen wie Schönheitsreparaturen, Ausbesserungs- und Gartenarbeiten, sondern z.B. auch für die Erneuerung des Badezimmers sowie die Reparatur und Wartung von Heizungen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen.

Bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von nun € 6.000,- können 20 % der Kosten (höchstens € 1.200,- im Jahr) gem. §§ 35a EStG bei der nächsten Steuererklärung direkt und völlig legal von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dabei sind neben dem Arbeitslohn einschließlich Umsatzsteuer auch die Fahrtkosten des Handwerkers zur Baustelle abzugsfähig, nicht jedoch die Materialkosten!

Ein Installateur wird mit der Renovation eines Badezimmers beauftragt. Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt € 2.000,- (zzgl. 19% MwSt.). Dabei entfallen € 1.500,- auf Arbeitskosten und € 500,- auf Materialkosten.

Der abzugsfähige Steuerbonus berechnet sich damit wie folgt: Arbeitskosten Installateur sind € 1.500,- zzgl. 19% MwSt. = € 1.785,-. Multipliziert man diese Kosten x 20% Förderung erhält man einen Steuerbonus in Höhe von € 357,-.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!